AGB

Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Terminvermittlungen, Beratungsleistungen und Vorbereitungsmaßnahmen, die über die Online-Präsenzen von SupremeTattoo / Tattoo Society zustande kommen.

(2) SupremeTattoo tritt ausschließlich als Vermittlungs- und Buchungsagentur auf. Gegenstand der Leistung von SupremeTattoo ist die Beratung des Kunden, die Vorabklärung von Motiv und Platzierung, die Auswahl und Vermittlung eines geeigneten Partner-Tätowierers sowie die organisatorische Koordination des Stechtermins.

(3) Der eigentliche Werkvertrag über die handwerkliche und künstlerische Ausführung der Tätowierung kommt ausschließlich und unmittelbar zwischen dem Kunden und dem ausführenden Tätowierer bzw. dem Partner-Tattoostudio vor Ort zustande.

Terminvereinbarung und Vergütungsstaffelung

(1) Die Terminvermittlung erfolgt auf Grundlage des für das konkrete Projekt vereinbarten Gesamthonorars.

(2) Das Gesamthonorar gliedert sich wie folgt:

  1. Erste Rate (Anzahlung bei Buchung): Wird mit Abschluss der verbindlichen Terminreservierung fällig. Dieser Betrag vergütet die von SupremeTattoo unmittelbar erbrachten Leistungen, insbesondere die Beratung, Motivvorbereitung, Projektkonzeption und Vermittlung.
  2. Zweite Rate (vor dem Termin): Ist bis spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Stechtermin an SupremeTattoo zu entrichten. Sie vergütet die exklusive Terminreservierung, Terminkoordination sowie die finale Bereitstellung des gebuchten Zeitfensters.
  3. Restzahlung (Tätowierleistung): Der verbleibende Betrag für das eigentliche Stechen steht vollumfänglich dem ausführenden Tätowierer zu und wird am Termintag direkt vor Ort im Studio mit dem Künstler abgerechnet. SupremeTattoo ist an diesem Teil der Abrechnung nicht beteiligt.

Absage, Nichterscheinen und Ausfallentschädigung

(1) Der vereinbarte Stechtermin wird für den Kunden exklusiv freigehalten. Das Studio und der Künstler blockieren hierfür verbindlich Arbeitszeit und weisen andere Kunden für denselben Zeitraum ab.

(2) Sagt der Kunde den Termin weniger als 48 Stunden vor Beginn ab, verschiebt er ihn kurzfristig oder erscheint er unentschuldigt nicht, behält SupremeTattoo die bis dahin fälligen und geleisteten Zahlungen (erste und zweite Rate) in voller Höhe als pauschalierte Vergütung für den entstandenen Vermittlungs-, Planungs- und Reservierungsaufwand ein (§§ 642, 648 BGB).

(3) Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass SupremeTattoo durch den Terminausfall überhaupt kein Schaden entstanden ist oder der tatsächlich entstandene Schaden wesentlich geringer ausfällt als die einbehaltene Pauschale.

Widerrufsrecht

Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB besteht bei Fernabsatzverträgen zur Erbringung von Dienstleistungen kein Widerrufsrecht, wenn die Leistung auf die individuellen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten ist (individuelle Entwurfsarbeit, Motivkonzeption) oder wenn der Kunde ausdrücklich zugestimmt hat, dass mit der Ausführung der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird. Mit der Buchung bestätigt der Kunde den vorzeitigen Leistungsbeginn.

Terminausfall durch den Künstler

Sollte der vermittelte Künstler den Termin aus Gründen höherer Gewalt (z. B. nachgewiesene akute Erkrankung) nicht wahrnehmen können, organisiert SupremeTattoo kostenfrei einen zeitnahen Ersatztermin oder vermittelt einen gleichwertigen Ersatzkünstler. Kann einvernehmlich kein zumutbarer Alternativtermin gefunden werden, wird die an SupremeTattoo geleistete zweite Rate vollständig erstattet.